Die folgenden Hinweise dienen der Fertigstellung und gehören nicht in das veröffentlichte Impressum.
- Register: Falls eingetragen, Register, Registergericht und Registernummer ergänzen.
- Identifikationsnummer: Eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer ergänzen. Keine persönliche Steuer-ID oder normale Steuernummer eintragen.
- Weitere Angaben: Prüfen, ob für die konkrete Tätigkeit zusätzliche Angaben erforderlich sind, etwa zu einer zuständigen Aufsichtsbehörde bei einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit.
Verbraucherstreitbeilegung
Formulierungsvorschlag – nur verwenden, wenn sachlich zutreffend:
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ob diese Aussage zutrifft, ist noch zu bestätigen. Bei einer Teilnahmeverpflichtung sind stattdessen die zuständige Schlichtungsstelle, ihre Anschrift und Website sowie die Teilnahmeerklärung anzugeben. Die Ausnahme für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten zum 31. Dezember des Vorjahres betrifft nur die Informationspflicht nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG.
Grundlagen für den Entwurf: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz und § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Stand der Prüfung der Quellen: 3. November 2026.